2.1. Der Beschwerdeführer beantragt die Revision der Lohnpfändung. Er bringt vor, im Kanton Bern laufe ein Abänderungsverfahren, das seine Einkommens- und Vermögenssituation realistisch belege. Zwei solche Abänderungsverfahren seien von der Gegenpartei bereits ungerechtfertigt abgewiesen worden, weshalb das Verfahren einmal mehr vor dem Obergericht hängig sei. Dort Kantonsgericht KG Seite 3 von 3 würde ein höchstmöglicher Unterhaltsbeitrag von rund CHF 100.- pro Kind vorgeschlagen. Ebenso sei die neue Ausbildungssituation seines Sohnes B.________ nicht berücksichtigt worden; diese müsse vorgängig neu berechnet werden.