Der Beschwerdeführer habe beim Betreibungsamt eine Kopie der Beschwerde sowie Dokumente zur Anrechnung eingereicht, aufgrund derer die Neuberechnung (Existenzminimum von CHF 2'114.70 anstatt bisher CHF 1'625.-) vorgenommen worden sei. Den Grundbetrag setzte es auf CHF 1'000.- fest, da sich eine Reduzierung aufgrund der Wohnverhältnisse (der Beschwerdeführer lebt mit seinem Bruder bei seinen Grosseltern) rechtfertige. Versicherung und Reisekosten für das Auto des Beschwerdeführers seien in der Höhe von CHF 472.70 berücksichtigt worden (CHF 797.90 für Benzin, Versicherungen, Steuern und Leasing minus CHF 325.20 für Auslagenersatz des Arbeitgebers).