— Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 4 Sachverhalt A. Mit Verfügung vom 14. August 2018 hat das Betreibungsamt des Sensebezirks den Lohn von A.________ in der das Existenzminimum von CHF 1'625.- übersteigenden Höhe gepfändet und die Lohnpfändung gleichentags dessen Arbeitgeberin, der B.________ SA, Zweigniederlassung, angezeigt. B. Gegen diese Verfügung erhebt A.________ (nachfolgend: der Beschwerdeführer) am 22. August 2018 Beschwerde ans Kantonsgericht und beanstandet die Berechnung seines pfändbaren Einkommensteils sowie den Nichtvollzug in Form der stillen Lohnpfändung.