Solchen verfahrensökonomischen Überlegungen dürfen gemäss IQBAL kein allzu erhöhtes Gewicht beigemessen werden; eine Einschränkung des Gehörsanspruchs aus reinen Praktikabilitätserwägungen seien demnach nicht zulässig (IQBAL, SchKG und Verfassung - untersteht auch die Zwangsvollstreckung dem Grundrechtsschutz?, S. 52, 63).