17 Abs. 4 SchKG vorgesehene Möglichkeit nach IQBAL klarerweise nicht, um die fehlende Anhörung der Gläubigerin auszugleichen (IQBAL, SchKG und Verfassung - untersteht auch die Zwangsvollstreckung dem Grundrechtsschutz?, S. 52, 64). Die geäusserten Meinungen, wonach jede Partei – also auch die Gläubiger – Anspruch auf Anhörung hätten, wenn Kantonsgericht KG Seite 5 von 6