2.1. Die Beschwerdeführerinnen beantragen die Aufhebung der Revision der Lohnpfändung vom 23. Juli 2018 in der Betreibung Nr. eee und die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz. Sie rügen eine mehrfache Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, insbesondere des Anspruchs auf Orientierung, des Rechts auf Stellungnahme zu Eingaben der Gegenpartei sowie des Anspruchs auf eine sachgerechte Entscheidbegründung. Aufgrund der formellen Natur des rechtlichen Gehörs sei der Entscheid unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Sache selber gutzuheissen; eine Heilung im Beschwerdeverfahren falle aufgrund der zahlreichen und schwerwiegenden Gehörsverletzungen ausser Betracht.