A. Die Erbengemeinschaft D.________, bestehend aus A.________, B.________ und C.________, hat in der Betreibung Nr. eee gegen F.________ (nachfolgend: die Schuldnerin) das Fortsetzungsbegehren gestellt, woraufhin das Betreibungsamt des Seebezirks (nachfolgend: das Betreibungsamt) am 24. April 2018 zulasten der Schuldnerin eine Einkommenspfändung in der Höhe von CHF 3'000.- verfügte. Das Betreibungsamt ging dabei von einem monatlichen Einkommen von CHF 5'470.- aus, welches basierend auf einer provisorischen Verfügung der Ausgleichskasse des Kantons G.________ berechnet wurde, die für das Jahr 2018 einen selbständigen Verdienst von CHF 65'600.- annahm.