D. Zur Stellungnahme aufgefordert, beantragt das Betreibungsamt des Sensebezirks am 24. Juli 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die Überweisung an den Gläubigervertreter sei zu Recht erfolgt. Einziger Fehler des Amtes sei, dass dem Schuldner mitgeteilt worden sei, der Betrag werde nicht überwiesen. Der Schuldner sei jedoch darauf aufmerksam gemacht worden, dass er Rechtsvorschlag erheben soll und besser mit der Zahlung warte, bis über diesen entschieden worden sei. Erwägungen 1.