Die Beschwerde ist auch in diesem Punkt abzuweisen soweit darauf einzutreten ist. 4. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Die Kammer erkennt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit darauf einzutreten ist. II. Es werden keine Kosten erhoben. III. Zustellung.