Der Beschwerdeführer musste deshalb damit rechnen, dass ihm in den laufenden Betreibungsverfahren weitere Urkunden zugestellt werden würden. Zudem prüfte das Betreibungsamt im Zuge der Einkommenspfändung regelmässig die Verhältnisse in Anwesenheit des Beschwerdefüh- Kantonsgericht KG Seite 6 von 6