Gruppen Nr. 1 - 21 zu keiner Zeit Beschwerde geführt oder anderweitige Einwände angebracht. Die Verhältnisse des Beschwerdeführers seien regelmässig mit dem Protokoll zum Pfändungsvollzug geprüft worden. Die Pfändungsverfügungen seien ihm dann mit eingeschriebener Post zugestellt worden. Insgesamt seien zwischen dem 15. Oktober 2010 und dem 27. April 2016 21 Pfändungsurkunden erstellt und versandt worden.