Es wird auf bestimmte Kriterien abgestellt, die für Dritte erkennbar sind. Mögliche Indizien zur Bestimmung des Wohnsitzes einer natürlichen Person sind insbesondere folgende: Der Ort, an welchem sie ihre Schriften hinterlegte, wo sie Steuern zahlt, wo sie ihr Stimm- und Wahlrecht ausübt. Das Hauptgewicht liegt nicht auf dem Ort der Berufstätigkeit, sondern auf den Beziehungen des häuslichen Lebens und der familiären und gesellschaftlichen Bande (KRÜSI, in Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. Aufl. 2017, Art. 46 N. 20 f. mit weiteren Hinweisen).