E. Mit Schreiben vom 13. Juli 2017 forderte der Instruktionsrichter das Betreibungsamt auf, seine Stellungnahme zu ergänzen. Dieser Aufforderung kam das Betreibungsamt mit Eingabe vom 29. Juli 2017 nach. Schliesslich reichte der Beschwerdeführer am 9. August 2017 weitere Bemerkungen und Unterlagen ein. Kantonsgericht KG Seite 3 von 6 Erwägungen