A. A.________ war vom 1. September 2007 bis zum 22. April 2016 bei der Gemeinde B.________ angemeldet. Während dieser Zeit lautete seine Adresse C.________. Seit dem Jahr 2008 wurden durch verschiedene Gläubiger regelmässig Betreibungen gegen A.________ eingeleitet, weshalb das Betreibungsamt des Sensebezirks (nachfolgend: das Betreibungsamt) vom 1. Oktober 2010 bis zum 22. April 2016 eine Einkommenspfändung verfügte. B. Am 6. Juni 2017 stellte das Betreibungsamt dem Rechtsvertreter von A.________ auf dessen Verlangen hin Kopien von Anzeigen betreffend Einkommenspfändung sowie sämtlicher Pfändungsurkunden der Gruppe Nr. 1 - 21 zu.