I. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Lohnpfändung des Betreibungsamtes des Sensebezirks vom 2. März 2017 wird aufgehoben. Der Grundbetrag wird auf CHF 1‘350.- festgesetzt. Das Betreibungsamt des Sensebezirks wird angewiesen, eine neue Verfügung der Lohnpfändung im Sinne der Erwägungen zu erlassen. II. Es werden keine Kosten erhoben. III. Zustellung.