Anders ausgedrückt wird lediglich die Differenz zwischen dem normalerweise für eine Mahlzeit zu Hause notwendigen Betrag und den Kosten für eine auswärtige Mahlzeit zusätzlich berücksichtigt. Da der Menüpreis CHF 8.50 pro Mahlzeit beträgt und somit verbilligt ist, fällt die Differenz zum für eine Mahlzeit zu Kantonsgericht KG Seite 5 von 5