_ abgedeckt werden können, da B.________ keine anderen Einnahmen habe und es sich um eine 100%-Ausbildung handle. bb) Bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 2016 führte die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Kantonsgerichts aus, B.________ besuche an fünf Tagen der Woche das Kollegium in Freiburg und nehme auch dort die Mittagsmahlzeiten ein. Es erscheine daher angezeigt, auch bei ihr einen bestimmten Betrag für auswärtige Verpflegung zu berücksichtigen. Wie hoch dieser konkret zu bemessen sei, sei zukünftig vom Betreibungsamt näher abzuklären.