93 N. 24). Um als alleinerziehender Schuldner zu gelten, genügt es nicht, einen Unterhaltsbeitrag zu leisten; der Schuldner muss zudem mit der unterstützten Person in einem Haushalt leben (COLLAUD, Le minimum vital selon l’article 93 LP, RFJ 2011 299, 305). In diesem Fall beträgt der Grundbetrag gemäss den Richtlinien CHF 1‘350.-. Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes (Art. 277 Abs. 1 ZGB). Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den ge- Kantonsgericht KG Seite 4 von 5