Parteien A.________, Beschwerdeführerin, gegen das BETREIBUNGSAMT DES SENSEBEZIRKS, Vorinstanz Gegenstand Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 SchKG) Beschwerde vom 10. März 2017 gegen die Verfügung des Betreibungsamts des Sensebezirks vom 2. März 2017 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 5 Sachverhalt