A. Die Künstlerin A.________ (Schuldnerin, Beschwerdeführerin) mietet seit dem Jahr 2011 einen Lagerraum für ihr Kunstwerk „B.________“. Vermieterin ist die C.________ AG (Gläubigerin). Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 wurden keine Mietzinse mehr bezahlt.