Nachdem B.________ am 5. Januar 2017 verschiedene Beweismittel und Unterlagen bezüglich seiner Einkommensverhältnisse vorlegte, verfügte das Betreibungsamt am 17. Januar 2017 eine Lohnpfändung im Betrag von monatlich CHF 560.-. Diese wurde der D.________ GmbH angezeigt (Form. 10) und B.________ und A.________ mitgeteilt. D. Mit Eingabe vom 24. Januar 2017 (Postaufgabe 25. Januar 2017) erhob B.________ (nachfolgend: der Beschwerdeführer) Beschwerde gegen die verfügte Lohnpfändung. Er verlangt eine Anerkennung, wonach keine pfändbaren Werte vorhanden seien. Eine Änderung der Einkommenslage sei nicht möglich. Am 30. Januar 2017 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein.