Am 25. Oktober 2016 wurde B.________ auf Begehren von A.________ in der Betreibung Nr. ccc des Betreibungsamtes des Sensebezirks (nachfolgend: das Betreibungsamt) ein Zahlungsbefehl betreffend den Betrag von CHF 1‘500.- nebst Zins zu 5% seit dem 1. September 2016 sowie CHF 1‘500.- nebst Zins zu 5% seit dem 1. Oktober 2016 zugestellt. Es wurde kein Rechtsvorschlag erhoben. C. Das Betreibungsamt schritt am 29. Dezember 2016 zum Pfändungsvollzug; das Protokoll wurde in Anwesenheit von B.________ aufgenommen und von diesem unterzeichnet. Nachdem B.______