A. Die Ehe von A.________ und B.________ wurde mit Urteil vom 4. November 2015 geschieden und B.________ verpflichtet, A.________ einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen. Gegen dieses Urteil erhob B.________ Berufung. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. Januar 2016 verpflichtete er sich, ab dem 1. Februar 2016 und bis zum Entscheid über die Berufung gegen das Scheidungsurteil, an den Unterhalt von A.________ einen monatlichen Beitrag von CHF 1‘500.- zu leisten. Dieser Verpflichtung kam B.________ für die Monate September und Oktober 2016 nicht nach, weshalb A.________ am 20. Oktober 2016 eine Betreibung gegen ihn einleitete. B. Am 25. Oktober 2016 wurde B.______