Um zu erreichen, dass eine Anrechnung der Krankenkassenprämie an sein Existenzminimum gemacht werden kann, muss der Beschwerdeführer zuerst deren Zahlung beweisen. Ihm wird daher empfohlen, bei der nächsten Lohnüberweisung oder Auszahlung der Fürsorgegelder unverzüglich die laufende Krankenkassenprämie zu bezahlen und die Quittung dem Betreibungsamt vorzulegen, damit dieses die Berechnung des Existenzminimums um diesen Betrag anpasst. Auch wenn der Sozialdienst die Krankenkassenprämien des Beschwerdeführers direkt an die C.________ AG bezahlen sollte, obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Zahlungen dem Betreibungsamt zu belegen.