Betreibungsamt zu Recht geltend macht – im eingereichten Budget des Sozialdienstes für den Monat November 2017 nicht aufgeführt und der Beschwerdeführer hat auch keine sonstigen Zahlungsbelege eingereicht. Es ist daher nicht erwiesen, dass der Sozialdienst D.________ tatsächlich für die Krankenkassenprämien des Beschwerdeführers aufkommt. Um zu erreichen, dass eine Anrechnung der Krankenkassenprämie an sein Existenzminimum gemacht werden kann, muss der Beschwerdeführer zuerst deren Zahlung beweisen.