Ihre (mittlerweile teilweise bezahlten) Forderungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von über CHF 11‘000.-. Selbst wenn nicht allen diesen Forderungen unbezahlt gebliebene Krankenkassenprämien zugrundliegen sollten (wovon angesichts einzelner, relativ kleiner Teilbeträge auszugehen ist) und das entsprechende Bestätigungsschreiben der C.________ AG bereits über ein Jahr alt ist, durfte das Betreibungsamt vor diesem Hintergrund weiterhin davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer seine Krankenkassenprämien nicht bezahlt.