2.2.1 In Bezug auf die Krankenkassenprämien hielt das Betreibungsamt fest, der Beschwerdeführer zahle diese seit Jahren nicht, weshalb sie auch nicht berücksichtigt worden seien. Auch habe das Betreibungsamt nicht gewusst, dass der Sozialdienst D.________ dem Beschwerdeführer den Ausgleich bezahle. Allerdings sei auch im durch den Sozialdienst erstellten Budget die Krankenversicherung nicht aufgeführt; so lange also das Amt keine Belege habe, dass die Prämien neu tatsächlich bezahlt würden, könnten diese auch nicht angerechnet werden.