4. Das Verfahren vor der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen ist kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Parteientschädigungen sind nicht auszurichten (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG, SR 281.35). Kantonsgericht KG Seite 5 von 5 Die Kammer erkennt: I. Die Verfahren 105 2017 133 und 105 2017 134 werden vereinigt. II. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Die Zahlungsbefehle vom 29. September 2017 in den Betreibungen Nr. fff und ggg des Betreibungsamts des Saanebezirks werden aufgehoben. III. Es werden keine Kosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen. IV. Zustellung.