C. Am 5. Oktober 2017 stellte das Betreibungsamt des Saanebezirks B.________ und A.________ zwei weitere Zahlungsbefehle, datierend vom 29. September 2017, zu. Der Inhalt der Zahlungsbefehle (Forderungssumme und Forderungsgrund) ist identisch mit demjenigen der Zahlungsbefehle vom 3. Juli 2017. B.________ und A.________ erhoben wiederum umgehend Rechtsvorschlag gegen die Betreibungen.