A. C.________, B.________ und D.________ sind zu je einem Drittel Eigentümer des Familienunternehmens „E.________“ („E.________-Gruppe), welches sich aus verschiedenen Gruppengesellschaften zusammensetzt. B.________ und D.________ führen zusammen die E.________-Gruppe, während C.________ als Minderheitsaktionär nicht mehr im Verwaltungsrat vertreten ist. A.________, die Ehefrau von B.________, ist als Verwaltungsrätin in verschiedenen E.________-Gruppengesellschaften tätig. C.________ und seine Brüder sind zerstritten, was sich unter anderem in verschiedenen straf- und zivilrechtlichen Verfahren äussert.