abholen kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Firmenauto für den Weg zu und von der Arbeit benutzt werden kann, so dass diesbezüglich ein Privatauto nicht notwendig ist. Unter diesen Voraussetzungen kann zur Zeit kein Zuschlag für ein Fahrzeug berücksichtigt werden. Die Beschwerde wird auch in diesem Punkt abgewiesen. 3. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Die Kammer erkennt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Es werden keine Kosten erhoben. III. Zustellung.