Mit am 3. Oktober 2016 aufgegebenem Schreiben erhebt A.________ Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung. Er beanstandet die Festsetzung seines Existenzminimums, insbesondere die Nichtberücksichtigung verschiedener Auslageposten und verlangt die Kürzung des pfändbaren Betrags auf CHF 400.-. Das Betreibungsamt des Sensebezirks nahm am 17. Oktober 2016 zur Beschwerde Stellung und beantragte deren Abweisung. Erwägungen