Parteien A.________, Beschwerdeführer gegen BETREIBUNGSAMT DES SENSEBEZIRKS, Vorinstanz Gegenstand Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 SchKG) Beschwerde vom 3. Oktober 2016 gegen die Lohnpfändung vom 21. September 2016 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 4 Sachverhalt Aufgrund mehrerer gegen ihn laufenden Betreibungen hat das Betreibungsamt des Sensebezirks am 21. September 2016 das betreibungsrechtliche Existenzminimum von A.________ berechnet und eine Lohnpfändung von CHF 1'400.- verfügt.