b) Die Verfügung der Lohnpfändung wurde am 21. September 2016 versandt; ein Zustellnachweis liegt nicht vor. Der Beschwerdeführer erhob am 28. September 2016 (Postaufgabe: 30. September 2016) Beschwerde. Die Beschwerde erfolgte demnach innerhalb der 10-tägigen Beschwerdefrist.