Parteien A.________, Beschwerdeführer gegen das BETREIBUNGSAMT DES SENSEBEZIRKS, Vorinstanz Gegenstand Einkommenspfändung Beschwerde vom 30. September 2016 gegen die Verfügung des Betreibungsamts des Sensebezirks vom 21. September 2016 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 4 Sachverhalt