es auch bei der pfändbaren Quote von CHF 700.- pro Monat zzgl. des 13. Monatslohns bleibt. Die Beschwerde ist abzuweisen. 3. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Die Kammer erkennt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Es werden keine Kosten erhoben. III. Zustellung.