Grundbetrag CHF 600.- Sozialbeiträge CHF 84.25 Fahrt zur Schule (öffentlicher Verkehr) CHF 50.- Schulbedingte Auslagen CHF 100.- Auswärtige Verpflegung (hypothetischer Betrag) CHF 167.75 Total (hypothetischer Betrag) CHF 1‘002.- Damit ergibt sich ein hypothetischer Betrag von CHF 190.- (CHF 1‘002.- minus 812.-), welcher durch die IV-Kinderrente nicht gedeckt wird und daher dem Existenzminimum der Beschwerdeführerin anzurechnen ist. Dieses berechnet sich wie folgt: