Das Betreibungsamt führte zu diesem Begehren aus, die Beschwerdeführerin habe die Möglichkeit, in einer Kantine das Mittagessen verbilligt einzunehmen. Aus diesem Grund sei bei ihr nur CHF 7.50 pro Essen (= CHF 120.- bei einem 80 %-Pensum) hinzugeschlagen worden. Damit seien die Mehrauslagen für die auswärtige Verpflegung bei weitem abgedeckt.