_ besuche das Kollegium. Die Kosten der Schulung sowie eventuelle Selbstbehalte/Franchise der Krankenversicherung und weitere gemäss den Richtlinien zu berücksichtigende Auslagen seien von B.________ zu übernehmen und könnten nur bei der Beschwerdeführerin angerechnet werden, wenn die Kosten die restlichen zwei Drittel des Einkommens von B.________ übersteigen würden.