bb) Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung eines monatlichen Grundbetrags für ihre Tochter C.________. Sie beantragt, ihrem Existenzminimum sei für C.________ mindestens ein Betrag in der Höhe wie in BGE 98 III 34 ff. sowie mindestens die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs hinzuzurechnen. Implizit beantragt sie zudem die Berücksichtigung der Auslagen für die auswärtigen Mahlzeiten C.________.