E. Mit Replik vom 15. September 2016 äusserte sich die Beschwerdeführerin zur Stellungnahme des Betreibungsamts, reichte verschiedene Unterlagen ein (Menuplan des Restaurants D.________ für die Zeit vom 14. bis 16. September 2016; Lageplan des Restaurants E.________, Dokument der Berner Schuldenberatung, Krankenkassenpolice für C.________, Prämienabrechnung der gesamten Krankenkassenprämien für den Monat Januar 2016) und rügte in weiteren Punkten das Verhalten des Betreibungsamts. Erwägungen