„In der Beilage lassen wir Ihnen eine Kopie der Anzeige an den Arbeitgeber sowie ihre Existenzminimumberechnung zukommen. Die Frauenalimente werden nur noch bis zum Betrag gem. Scheidungskonvention berücksichtigt. Kinderalimente sind keine mehr eingerechnet, da beide Söhne die Lehre abgeschlossen haben.“