Parteien A.________, Beschwerdeführer gegen das BETREIBUNGSAMT DES SEEBEZIRKS, Vorinstanz Gegenstand Berechnung des Existenzminimums und Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG) Beschwerde vom 15. August 2016 gegen die Verfügung des Betreibungsamtes des Seebezirks vom 29. Juli 2016 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 7 Sachverhalt