Sein Arztzeugnis ist jedoch dermassen knapp gehalten (ein einziger Satz), dass nicht nachvollziehbar ist, ob die Beschwerdeführerin für die Arztbesuche etc. tatsächlich ein eigenes Fahrzeug benötigt oder lediglich auf ein Auto als Transportmöglichkeit angewiesen ist. Angesichts ihres grossen Raumbedarfs bei ihrer Wohnsituation ist zu vermuten, dass die Unmöglichkeit, den öffentlichen Verkehr zu nutzen, ebenfalls mit der Klaustrophobie der Beschwerdeführerin in Zusammenhang steht. Wie das Betreibungsamt zutreffend darlegte, bestehen jedoch genügend Möglichkeiten, auch ohne eigenes Fahrzeug mit dem Auto zum Arzt oder zur Therapie zu gelangen.