Das Betreibungsamt bringt diesbezüglich vor, bisher habe die Beschwerdeführerin nie belegt, wie häufig diese Arztbesuche überhaupt seien. Auch gebe es heute viele Institutionen und Hilfsdienste, die man relativ günstig für die Fahrt zu Arztbesuchen benützen könne. Die Kosten für den Gebrauch und Unterhalt eines eigenen Fahrzeuges würden die Auslagen der Benutzung solcher Dienste bei weitem übersteigen.