Weiter habe sie aufgrund ihrer Betreibungen kaum eine Chance eine neue Wohnung zu finden. Auch wenn günstigere Wohnungen vorhanden seien, heisse das nicht, dass sie auch eine solche erhalten würde. Sollte sie dennoch eine andere Wohnung suchen müssen, sollten schliesslich die Kündigungsmöglichkeiten gemäss Mietvertrag berücksichtigt werden. Idealerweise sollte zuerst der neue Mietvertrag unterschrieben und dann die bisherige Wohnung gekündigt werden; sonst laufe die Beschwerdeführerin Gefahr, ohne Wohnung zu sein.