Zudem wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin erachte eine Miete von CHF 1‘000.- für eine 4.5-Zimmerwohnung als nicht zu teuer; es seien die hohen, jedoch nicht beeinflussbaren Nebenkosten, welche alles verteuern würden. Ein Umzug in eine andere Wohnung hätte zudem noch Folgekosten, die sie gar nicht finanzieren könne (Umzugskosten, Entsorgungskosten aufgrund geringerer Zimmeranzahl, Wohnungsschäden). Die finanzielle und persönliche Situation würde sich weiter verschlechtern, bzw. die Beschwerdeführerin könne den Umzug gar nicht bezahlen. Weiter habe sie aufgrund ihrer Betreibungen kaum eine Chance eine neue Wohnung zu finden.