In seiner Stellungnahme vom 20. August 2016 führte das Betreibungsamt aus, die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Wohnkosten seien klar. Ein Schuldner habe seine Wohnkosten so tief als möglich zu halten. Werde festgestellt, dass die Wohnkosten überdurchschnittlich hoch seien, was mit CHF 1‘375.- im Sense-Oberland zutreffe, fordere das Betreibungsamt den Schuldner auf, die Kosten innert einer angemessenen Frist auf ein Normalmass herabzusetzen. Die eigenen Recherchen hätten ergeben, dass man in Plaffeien Wohnungen mit einer Bruttomiete von rund Kantonsgericht KG Seite 6 von 8