Die Haustierhaltung habe bekanntermassen bei der chronisch depressiven Erkrankung stabilisierend gewirkt und die Beschwerdeführerin sei diesbezüglich aus medizinischen Gründen auf ihre Haustiere angewiesen. Aufgrund der muskuloskelettalen Problematik brauche sie grundsätzlich eine Wohnung im Parterrebereich respektive eine Wohnung mit Lift, wobei es fraglich sei, ob ein unfreiwilliger Umzug nicht zu einer erheblichen Verschlechterung des körperlichen und psychischen Leidens führe.