cc) Formmängel führen nicht per se zur Nichtigkeit der Verfügung. Formvorschriften sind nicht Voraussetzung, sondern Folge der Verfügung. Auch eine den Formvorschriften widersprechende Verfügung ist eine Verfügung; Formfehler führen nicht einfach zum Wegfall des Verfügungscharakters. Die Missachtung von Formerfordernissen stellt eine mangelhafte Eröffnung dar, aus welcher den Parteien kein Nachteil erwachsen darf. Eine den Formvorschriften widersprechende Verfügung kann angefochten werden.